Strausswirtschaften/ Historie

Die Strausswirtschaften sind aus dem gastronomischen Angebot entlang des Rotweinwanderweges nicht wegzudenken. Mal sitzt man im privaten Wohnzimmer des Winzers - das für vier Monate im Jahr zum Gastraum wird - mal sitzt man in wunderschönen Hinterhöfen auf Strohballen. Die urigen Einkehrmöglichkeiten gehören als fester Bestandteil zu einem Aufenthalt im Ahrtal.

Was versteht man aber unter dem Begriff Straußwirtschaft?

Der Begriff

Unter einer Straußwirtschaft ist ein von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneter Gastbetrieb zu verstehen, in dem diese zu bestimmten Zeiten ihren selbsterzeugten Wein direkt vermarkten.

Regional verschiedene Begriffe

In Süddeutschland sind auch die Begriffe Besenwirtschaft und Besenschänke weit verbreitet, im hessischen der Begriff Hecken- oder Häckerwirtschaft.

Einrichtung unterschiedlich

Die Räumlichkeiten für eine Straußwirtschaft weisen unterschiedlichen Charakter auf, neben gaststättenähnlich eingerichteten Besen findet sich auch die Scheune, die mit einfachen Sitzbänken provisorisch umgebaut wurde. In früheren Jahrzehnten sollen die Winzer auch schon mal ihre Wohnung oder den Viehstall ausgeräumt haben.

Selbsterzeugter Wein als Voraussetzung für Ausschank

Straußwirtschaft ist grundsätzlich mit dem Ausschank von selbst erzeugtem Wein durch einen Winzer in dessen Räumen oder Weinkeller verbunden. Die Straußwirtschaft fällt nicht unter den Begriff des Gewerbes und ist daher erlaubnis- und abgabenfrei. Die Erlaubnisfreiheit liegt jedoch nur vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt sind, aber in wesentlichen Punkten übereinstimmen.

Entstehung

Als historisches Vorbild für die Straußwirtschaft wird meist der Erlass Kars des Großen aus dem Jahr 791 zitiert - in diesem wurde angeblich den Winzern der Betrieb von "Kranzwirtschaften" erlaubt, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu erkenntlich gemacht wurden.

Speisenangebot

Die typischen in Strausswirtschaften angebotenen Gerichte sind in der Regel einfach und stellen sich oftmals derart dar:

  • Schlachtplatten
  • Käse- und Wurstplatten
  • Hausgemachter Kartoffelsalat mit Würstchen
  • Sülze oder Fleischkäs mit Bratkartoffeln
  • Winzervesper

Aufwendige Gerichte dürfen in den Straußwirtschaften nur in Ausnahmefällen hergerichtet werden.

Fast überall gelten Straußwirtschaften nicht als erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe, d.h. sie bedürfen keiner Gaststättenkonzession. Allerdings muss der Zeitraum des Ausschankes vom Betreiber im Voraus dem Gewerbeamt angezeigt werden.

Die Straußwirtschaft darf u.a. nicht mit einem Beherbergungsbetrieb oder einem Handelsgewerbe verbunden sein. Der Ausschank muss am Ort der Erzeugung erfolgen. Ein Anmieten von Räumlichkeiten zum Ausschank ist unzulässig.

Folgende Regeln hat man zu beachten:

  • Der Ausschank ist maximal 4 Monate im Jahr erlaubt
  • Die Ausschankzeit darf in zwei Zeiträume geteilt werden
  • Es dürfen max. 40 Sitzplätze zur Verfügung stehen (wieviele Leute sich später tatsächlich auf den Bänken drängeln oder ihren Wein im Stehen trinken ist allerdings nicht geregelt. (In Rheinland-Pfalz gibt es keine Beschränkung der Sitzplätze)
  • Es dürfen nur einfache Speisen gereicht werden
  • Auch Kaffee und Kuchen dürfen im Angebot sein
  • Bier und andere alkoholische Getränke – ausser Wein – dürfen nicht gereicht werden
  • Selbstgebrannte Spirituosen sind zulässig
  • Neben dem Wein muss zumindest ein alkoholfreies Getränk auf der Speisekarte stehen (Leitungswasser ist extra ausgeschlossen)

die Straußenwirtschaften der Ahr

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